Technologien bei intelligenten Wasserzählern

In den letzten Jahren hat sich der Austausch von Wasserzählern hin zu solchen mit einer Funkschnittstelle klar beschleunigt. Dabei kommen weitgehend zwei Funktstandards zum Einsatz.

Zum einen hat sich in den letzten Jahren der sogenannte Meter Bus und hier in der „wireless“ Version wM-Bus stark verbreitet. Mit seiner FSK Modulation im 868 MHz freien ISM Band könne Reichweiten von 15 bis 50 m erzielt werden. In der Anwendung Wasserzähler Fernauslesung werden oft auf Müllwagen wM-Bus Gateways installiert und so die Daten eingesammelt, ein „gezieltes nachsammeln“ ist in den allermeisten Fällen notwendig.

Zum anderen werden immer öfters auch LoRaWan kompatible Funkmodule von den Zähler-Herstellern angeboten. Aufbau, Wirkungsweise und Datenübertragung sind weitgehend identisch zu allen anderen LoRaWan Sensoren. Da Wasserzähler allerdings oft in Kellern verbaut sind, kann eine Verdichtung der Gateway Standorte notwendig werden.

Auszug aus Wikipedia – Meter bus:

M-Bus (Meter-Bus) is a European standard (EN 13757-2 physical and link layer, EN 13757-3 application layer) for the remote reading of watergas or electricity meters. M-Bus is also usable for other types of consumption meters. The M-Bus interface is made for communication on two wires, making it cost-effective. A radio variant of M-Bus Wireless M-Bus is also specified in EN 13757-4.

The M-Bus was developed to fill the need for a system for the networking and remote reading of utility meters, for example to measure the consumption of gas or water in the home. This bus fulfills the special requirements of remotely powered or battery-driven systems, including consumer utility meters. When interrogated, the meters deliver the data they have collected to a common master, such as a hand-held computer, connected at periodic intervals to read all utility meters of a building. An alternative method of collecting data centrally is to transmit meter readings via a modem.

Other applications for the M-Bus such as alarm systems, flexible illumination installations, heating control, etc. are suitable.

Rechtliche Grundlagen für intelligente Wasserzähler

Am klarsten formuliert folgender Auszug aus einer Beschwerde zur Installation eines intelligenten Wasserzählers die aktuelle rechtliche Situation

 

 

AUSZUG aus https://www.dsb.gv.at/documents/22758/115212/Newsletter_DSB_2_2019.pdf/e639b144-07e9-44c6-a238-23704769af36

Im Bescheid vom 22. November 2018, GZ: DSB-D122.956/0007-DSB/2018, hatte sich die Datenschutz-behörde mit der Zulässigkeit eines intelligenten Wasser-zählers zu befassen, der kontinuierlich Wasserdurchfluss und Wassertemperatur erfasste und diese Daten täglich in Form von Mindest-, Mittel- und Höchstwerten für ei-nen längeren Zeitraum speicherte. Der Beschwerdeführer machte sein Recht auf Geheimhaltung geltend und führte unter anderem aus, dass für den Verbau von intelligenten Funkwasserzählern weder eine sachliche Rechtfertigung noch eine Rechtsgrundlage vorliegt und der Beschwerde-gegner daher einen solchen Wasserzähler, nicht zuletzt trotz ausdrücklichem Widerspruchs des Beschwerdefüh-rers, unrechtmäßig verbaut hätte. Der Beschwerdegegner stützte sich hingegen bei dem Erfassen und Verwalten von Zählerdaten auf die Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b, e und f DSGVO. Die Datenschutzbehörde gab der Beschwerde statt und hielt fest, dass Eingriffe durch den Beschwerdegegner gemäß § 1 Abs. 2 DSG stets einer ge-setzlichen Grundlage bedürfen, da dieser als Körperschaft öffentlichen Rechts konstituiert ist und daher als staatli-che Behörde nach leg. cit. qualifiziert wird. Eine Berufung auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO ist somit nicht zulässig. Weder das Maß- und Eichgesetz, die Trinkwasserverord-nung oder das Wasserrechtsgesetz 1959 sehen jedoch eine entsprechende gesetzliche Grundlage für den Ein-satz von intelligenten Wasserzählern vor, wie dies etwa für den Elektrizitätssektor im Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz 2010 geregelt ist. Der Einbau und Betrieb des intelligenten Wasserzählers durch den Be-schwerdegegner stellt daher einen unzulässigen Eingriff dar und verstößt gegen das Recht des Beschwerdeführers auf Geheimhaltung nach § 1 DSG. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.

Ausblick: Genaues Studium der Argumentation der DSB of-
fenbart dem aufmerksamen Rechtsanwender, dass ein priva-
ter Wasserversorger – abgesehen von der Einwilligung des Be-
troff enen, vertraglicher Gestaltung und lebenswichtiger Interes-
sen von Personen im versorgten Haushalt – durchaus auch das
berechtigte Interesse iSd Art 6 Abs 1 lit f DS-GVO als möglichen
Rechtfertigungsgrund für den Betrieb von intelligenten Wasser-
zählern in Anspruch nehmen kann (zutr Burgstaller, Entschei-
dungsanmerkung, ZIIR 2019, 161).
Die Beschwerdegegnerin erhob gegen den Bescheid der
DSB Rechtsmittel an das BVwG. Die Sache ist also noch nicht
ausgestanden.

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