Dr. Wirthensohn / RA TWP erlärte in verständlichen Worten „gos und nogos“ von Open-Data Projekten aus der Sicht eines Juristen.

Im Besonderen hören wir immer wieder was über die PSI-Richtlinie bzw. die PSI-II Richtlinie der EU ( Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors – RL 2019/1024/EU – „PSI-II-Richtlinie“) bzw. die österreichische Umsetzung dazu Informationsweiterverwendungsgesetz (BGBl. I Nr. 135/2005 idF BgBl. I Nr. 32/2018 – „IWG“) und in Form von neun Landesgesetzen!!

In Vorarlberg gilt daher zB für Organe des Landes, der Gemeinden oder landesgesetzlich geregelter Einrichtungen das Vorarlberger Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz LGBl. Nr. 42/2006 idF LGBl. Nr. 47/2015).

Weiters gilt auf europäischer Ebene nunmehr seit 25.5.2018 die Datenschutz-Grundverordnung (VO 2016/679/EU) die quasi der 2. Baustein auf dem Weg zu Opendata ist. Und weil das doch nicht alles ist gibt es hier die Präsentation zum downloaden.

Die Veranstaltung war eine Kooperation der digitalen Initiativen mit ThingsLogic und der Kanzlei TWP

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